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Die Genehmigung

    In meiner kleinen Gemeinde in A. haben wir seit ein paar Jahren einmal im Monat einen offenen Abend. Durch Anregung eines Gemeindemitglieds entschloss ich mich, den Entwurf und den Druck der Einladungen zu Hause am eigenen PC durchzuführen. Der aktuelle Vortrag hatte das Thema "Gerechtigkeit" zum Inhalt und ich wurde darauf aufmerksam gemacht, doch als Hintergrund eine so genannte "Justitia", eine Figur, die die Gerechtigkeit verkörpert, zu verwenden. Im Internet recherierte ich nach passenden Bildern und wählte zwei aus. Dann schrieb ich den Besitzern dieser Webseiten, auf denen diese beiden "Justitias" abgebildet waren, um das Recht zur Veröffentlichung einzuholen.

    Ein Herr Sch. von der IAP in Holland schrieb noch am selben Tag zurück und verbot mir die Benutzung ihrer Justitia. Jedoch fragte er, wer ich sei oder welche Organisation hinter mir stehe. Ich schrieb ihm an einem Dienstag abend um 18.30 Uhr nochmals zurück und bat wiederum um die Erlaubnis zur Benutzung des Bildes. Meine Email beinhaltete auch eine Vorstellung unserer offenen Abende, dass wir eine kleine Kirche in Südbayern seien, die einmal im Monat an diesen "offenen Abend" Freunde und Verwandte einlädt. Der Eintritt sei kostenlos, wir erzielten keinen Profit.
    Am gleichen Abend ging ich in unsere Gemeinde in die Bibelstunde und erklärte den Geschwistern die Problematik und bat um Gebet. Etwa gegen 20 Uhr an diesem Dienstag gingen wir ins Gebet und beließen die Sache in der Hand des Herrn.

    Am nächsten Morgen rief ich meine Emails ab und sah zu meiner Überraschung eine Mail von Herrn Sch. In dieser Mail gab er mir die Erlaubnis zur Verwendung der Justitia und meinte gegen Ende der Email: "Ich wünschte, ich könnte dort sein - eine kleine Gemeinde in Südbayern: hört sich sehr nett an."

    Seine Email war genau an diesem Abend abgeschickt worden, an dem wir gebetet hatten, und die Uhrzeit war auf 20.06 Uhr angegeben! Ja, der Herr erhört unser Gebet, schneller als wir beten können. Siehe auch Matthäus 6,8 und Hebräer 4,16.

    G.